Durch die Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte für Patente (Pat) und Gebrauchsmuster (Gbm) im Juni 2011 kommt es in der Zeit zwischen Februar und September 2011 möglicherweise zu einigen Einschränkungen bei
- der Zurücknahmeerklärung zur Verhinderung der bevorstehenden Offenlegung
- Anträgen auf Ausstellung von Prioritätsbelegen
- terminkritischen Fristverlängerungsgesuchen
- Akteneinsichten
- der Zustellung von Beschlüssen nach Anhörung im Einspruchsverfahren und
- der Erfassung und dem Versand von Erstbescheiden und Recherchenberichten
Naheres hierzu:
Blatt für PMZ
Mitteilung 9/10 ... >>
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