Unser Standesrecht verbietet uns mit einzelnen Mandaten oder von uns vertretenen Personen oder Firmen zu werben.
Wir sehen hier unsere berufliche Schweigepflicht (§ 39a Absatz 2 PatAnwO, beziehungsweise §43a Absatz 2 BRAO) verletzt beziehungsweise würden unter Umständen Parteiverrat (§ 356 StGB) begehen, wenn wir solche Informationen offenlegten.
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