Im Bereich der patentanwaltlichen Tätigkeiten rechnen wir üblicherweise aufwandsbezogen ab. Unsere Honorierung erfolgt auf Basis einer Honorarvereinbarung oder aufgrund eines auftragsbezogenen Angebotes.
Im Bereich der rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechnen wir üblicherweise nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
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