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Gebrauchsmuster - Anmeldung & Registrierung


Das Patentamt überprüft die Gebrauchsmusteranmeldung nur auf Formalitäten. Eine inhaltliche Prüfung, insbesondere eine Überprüfung auf Schutzfähigkeit, erfolgt bei der Gebrauchsmusterregistrierung nicht. Da das Gebrauchsmuster seine Schutzwirkung mit der Registrierung entfaltet, ist es ein sehr schnell verfügbares Schutzrecht, da das Eintragungsverfahren nur wenige Monate dauert. Das Gebrauchsmuster kann von Dritten durch einen Löschungsantrag angegriffen werden, der zum Beispiel damit begründet wird, der geschützte Gegenstand sei nicht schutzfähig, da er zum Beispiel zwei Jahre vor dem Anmeldetag des Gebrauchsmusters auf einer Messe ausgestellt worden ist. 


 

Auf (kostenpflichtigen)  Antrag erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt einen Recherchenbericht zur Frage der Neuheit der im Gebrauchsmuster beanspruchten Erfindung.

Wir erstellen die notwendigen Unterlagen (Schutzanspüche, Beschreibung, Zeichnungen) und reichen diese beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Wir übernehmen die Vertretung dieser Gebrauchsmusteranmeldung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt und erinnern Sie rechtzeitig an die notwendigen Schritte.

Im Fall, dass das Gebrauchsmuster durch Löschungsantrag angegriffen wird,  verteidigen wir das Gebrauchsmuster gegen die Argumente der Gegenseite.


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