Der Gebrauchsmusterinhaber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie er seine geschützte Lehre verwerten kann.
Oftmals dient das Gebrauchsmuster zum Schutze seiner eigenen Produktion oder Produkte, um diese vor möglichen Nachahmungen am Markt zu verteidigen. Daneben besteht eine weitere Verwertungsmöglichkeit darin, interessierten Dritten die Benutzung der geschützten Lehre im Rahmen einer Lizenzgewährung zu gestatten.
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