Die deutsche Rechtsprechung verlangt von den Marktteilnehmern, insbesondere von den Herstellern, eine gewisse Beobachtungspflicht der Schutzrechtsaktivitäten der Mitkonkurrenten. Das bedeutet, dass man sich mit der Aussage, "man habe das entgegenstehende Schutzrecht nicht gekannt", nicht gegen eine drohende Gebrauchsmusterverletzung verteidigen kann. |
Im Rahmen einer Patentblattüberwachung können die Schutzrechtsaktivitäten der Wettbewerber beobachtet werden. Eine solche Überwachung können wir systematisch für alle wichtigen Märkte, nach einem frei definierten Suchprofil, einrichten und hierüber regelmäßig berichten.
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