Der Begriff „Geschmacksmuster“ soll kurz anhand des folgenden Beispieles erläutert werden:
Ein Möbelhersteller hat unter erheblichen Aufwand eine neue Sofakollektion entworfen und möchte diese auf der in Kürze stattfindenden Möbelmesse präsentieren. Er möchte verhindern, dass seine Konkurrenten das von ihm entworfene Möbeldesign übernehmen, selber verwerten und unter Einsparung der Entwicklungskosten zu günstigeren Preisen anbieten.
Durch ein Geschmacksmuster wird die Erscheinungsform eines Musters geschützt.
Ein Geschmacksmuster wird für Muster gewährt, die neu sind und Eigenart haben. Im Rahmen einer Geschmacksmustersammelanmeldung können bis zu 100 verschiedene Muster (sie müssen allerdings einer Warenklasse angehören) mit erheblich reduzierten Kosten pro Muster geschützt werden.
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