PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Geschmacksmuster - Allgemein


Der Begriff „Geschmacksmuster“ soll kurz anhand des folgenden Beispieles erläutert werden:

Ein Möbelhersteller  hat unter erheblichen Aufwand eine neue Sofakollektion entworfen und möchte diese auf der in Kürze stattfindenden Möbelmesse präsentieren. Er möchte verhindern, dass seine Konkurrenten das von ihm entworfene Möbeldesign übernehmen, selber verwerten und unter Einsparung der Entwicklungskosten zu günstigeren Preisen  anbieten.

Durch ein Geschmacksmuster wird die Erscheinungsform eines Musters geschützt.

Ein Geschmacksmuster wird für Muster gewährt, die neu sind und  Eigenart haben. Im Rahmen einer Geschmacksmustersammelanmeldung können bis zu 100 verschiedene Muster (sie müssen allerdings einer Warenklasse angehören) mit erheblich reduzierten Kosten pro Muster geschützt werden.
 
 

Die maximale Laufzeit eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre.

Das registrierte Geschmacksmuster gewährt unter anderem einen Unterlassungsanspruch auf Benutzung des geschützten Musters.

Wir diskutieren die Frage der Neuheit und Eigenart des uns vorgestellten Musters im Vergleich zu den zunächst bekannten Erzeugnissen. Dabei wird der mögliche Schutzbereich eines Geschmacksmusters abgeschätzt, um hernach entscheiden zu können, ob zunächst eine tiefergehende Recherche oder gleich eine Anmeldung veranlasst werden soll. Wir geben dann Anregungen für die Gestaltung der Fotografien oder der Zeichnungen, die von dem Muster zu erstellen sind.


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