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Geschmacksmuster - Anmeldung & Registrierung


Das Geschmacksmuster wird durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Das Amt überprüft nicht, ob die Schutzkriterien Neuheit und Eigenart vorliegen. Mit der Registrierung sind erhebliche Bekanntmachungskosten zu bezahlen. Das Gesetz sieht auch vor, die Bekanntmachung aufzuschieben und erst nach Ablauf von maximal 30 Monaten zu entscheiden, ob tatsächlich eine Veröffentlichung des Geschmacksmusters erfolgen soll. 


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