Der Geschmacksmusterinhaber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie er seine geschützte Lehre verwerten kann.
Oftmals dient das Geschmacksmuster zum Schutz seiner eigenen Produktion oder Produkte, um diese vor möglichen Nachahmungen am Markt zu verteidigen. Daneben besteht eine weitere Verwertungsmöglichkeit darin, interessierten Dritten die Benutzung der geschützten Muster im Rahmen einer Lizenzgewährung zu gestatten. |