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Geschmacksmuster - Schutz im Ausland


Innerhalb einer Prioritätsfrist von 6 Monaten kann durch eine nationale Geschmacksmusteranmeldung im Ausland oder durch eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt  oder einer Musteranmeldung nach dem HAAGER-Abkommen internationaler Geschmacksmusterschutz erreicht werden.


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