Oftmals taucht in einem Fachartikel, in einem Prospekt des Mitbewerbers, bei einer Recherche oder bei der Überwachung ein Schutzrecht auf, das die eigenen weiteren Aktivitäten bedrohen kann.
Wir prüfen, ob tatsächlich eine Behinderung durch das aufgefundene Schutzrecht droht, eine Umgehungsmöglichkeit besteht, ob eine Lizenznahme angestrebt werden soll oder ob das Geschmacksmuster durch eine Nichtigkeitsklage angegriffen werden muss.