PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Geschmacksmuster - Verletzung


Das eingetragene Geschmacksmuster bietet einen Unterlassungsanspruch auf die Benutzung des Geschmacksmusters. Dieser Unterlassungsanspruch kann entweder außergerichtlich (zum Beispiel durch eine Abmahnung) oder gerichtlich (zum Beispiel durch eine Verletzungsklage vor den ordentlichen Gerichten oder durch eine einstweilige Verfügung) durchgesetzt werden.

 

Wir überprüfen, ob eine Geschmacksmusterverletzung vorliegt und veranlassen dann die notwendigen Schritte, zum Beispiel die Ausarbeitung einer Abmahnung oder die Einreichung eines Antrages auf einstweilige Verfügung, wenn zum Beispiel eine Verletzung auf einer Messe erfolgt.


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