Eine Marke wird vom Patent- und Markenamt auf Antrag registriert. Während des Registrierungsverfahrens wird die Marke auf absolute Schutzhindernisse geprüft. Es wird u. a. überprüft, ob das angemeldete Zeichen ausreichend unterscheidungskräftig (zum Beispiel phantasievoll) ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt recherchiert nicht nach älteren, verwechslungsfähigen Rechten! Das Erteilungsverfahren kann durch Einreichung eines separaten (gebührenpflichtigen) Beschleunigungsantrags beschleunigt werden.
Nach Veröffentlichung der Markenregistrierung können andere Markeninhaber innerhalb einer Frist von 3 Monaten Widerspruch gegen die Markenregistrierung erheben.
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Wir erstellen die notwendigen Unterlagen (Verzeichnis der zu schützenden Waren und Dienstleistungen) und reichen diese beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Wir übernehmen die Vertretung dieser Markenanmeldung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt und erinnern Sie rechtzeitig an die notwendigen Schritte.
Sowohl im Eintragungsverfahren wie auch im Widerspruchsverfahren verteidigen wir die Marke gegen die Argumente der Gegenseite.
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