PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
Startseite  |  Leistungsspektrum  |  Geheimhaltung  |  Offene Stellen  |  Archiv  |  Kontakt  |  Wir über uns  |  Förderung

Marke - Lizenzierung


Der Markeninhaber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie er seine geschützte Marke verwerten kann.

Oftmals dient die Marke zum Schutz der eigenen Produkte, um diese vor möglichen Nachahmungen am Markt zu verteidigen.  Daneben besteht eine weitere Verwertungsmöglichkeit darin, interessierten Dritten die Benutzung der Marke zum Beispiel in einem Bundesland im Rahmen einer Lizenzgewährung zu gestatten, da man zum Beispiel die eigenen Vertriebsaktivitäten noch nicht auf dieses Bundesland ausgedehnt hat.

Wir beraten und gestalten den Lizenzvertrag und nehmen auch an Verhandlungen, zu dessen Abschluß, teil.


 

Im Rahmen der internationalen Expansion wird man im Ausland nicht selber, sondern mit Hilfe von unabhängigen Handelsvertretern, Vertriebsgesellschaften oder ähnlichem aktiv, die insbesondere die Aufgabe haben, den guten Namen, zum Beispiel die Firmenmarke, im ausländischen Markt bekannt zu machen.

Wir empfehlen hier entsprechende Regelungen in den Vertriebsverträgen zu berücksichtigen.


Zurück zur Übersicht
 
 
© 2012 Pfister & Pfister | Kosteninformation | Kontaktaufnahme | Impressum | Sitemap | Druckansicht | Intern