Der Markeninhaber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie er seine geschützte Marke verwerten kann.
Oftmals dient die Marke zum Schutz der eigenen Produkte, um diese vor möglichen Nachahmungen am Markt zu verteidigen. Daneben besteht eine weitere Verwertungsmöglichkeit darin, interessierten Dritten die Benutzung der Marke zum Beispiel in einem Bundesland im Rahmen einer Lizenzgewährung zu gestatten, da man zum Beispiel die eigenen Vertriebsaktivitäten noch nicht auf dieses Bundesland ausgedehnt hat.
Wir beraten und gestalten den Lizenzvertrag und nehmen auch an Verhandlungen, zu dessen Abschluß, teil.
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