Innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 6 Monaten ab dem Anmeldedatum der deutschen Markenanmeldung kann im Ausland zum Beispiel durch eine nationale Markenanmeldung, einer europäischen Gemeinschaftsmarkenanmeldung oder durch eine internationale Registrierung Schutz erreicht werden.
Über ein Netz von internationalen Korrespondenzanwälten, mit welchen wir teilweise schon seit über 40 Jahren Geschäftsverbindungen unterhalten, kann eine nationale Markenanmeldung in einem ausgewählten Land veranlasst werden.
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