PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Marke - Schutz im Ausland


Innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 6 Monaten ab dem Anmeldedatum der deutschen Markenanmeldung  kann im Ausland zum Beispiel durch eine nationale Markenanmeldung, einer europäischen Gemeinschaftsmarkenanmeldung oder durch eine internationale Registrierung Schutz erreicht werden.

Über ein Netz von internationalen Korrespondenzanwälten, mit welchen wir teilweise schon seit über 40 Jahren Geschäftsverbindungen unterhalten, kann eine nationale Markenanmeldung in einem ausgewählten Land veranlasst werden.

 

Unsere Anwälte haben die notwendigen Zulassungen, um vor den jeweiligen Ämtern im Rahmen einer Europäischen Gemeinschaftsmarkenanmeldung oder einer internationalen Registrierung tätig werden zu können.

Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und Übersetzungen  und sorgen für deren rechtzeitige Weiterleitung und Einreichung. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die notwendigen Schritte in dem Erteilungsverfahren und bereiten die notwendigen Eingaben und Informationen vor.


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