PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Marke - Störende Rechte Dritter


Grundvoraussetzung für einen Angriff gegen Marken- oder Namensrechte Dritter ist, dass das  eigene Zeichen benutzt wird. Ein wichtiges Angriffsmittel ist nämlich das eigene ältere Recht. Ein Angriff kann dabei sowohl auf die Marke als auch die Firmenbezeichnung oder eine Internetdomain gestützt werden.  

 

Desweiteren besteht die Möglichkeit, eine Marke der Gegenseite wegen deren Nichtbenutzung anzugreifen.

Wir überprüfen den Sachverhalt, stellen gegebenenfalls zusätzliche Recherchen an, entwerfen eine Angriffsstrategie und setzen dann die Strategie in die Tat um.


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