Der Begriff „Patent“ soll kurz anhand des folgenden Beispieles erläutert werden:
Ein Maschinenbauunternehmen hat unter erheblichem Investitionsaufwand eine neue Maschine entwickelt und möchte vermeiden, dass ihre Konkurrenz diese Verbesserung verwendet und unter Umgehung dieser Investitionskosten günstiger am Markt anbietet.
Mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung kann ein Schutz vor unberechtigter Benutzung dieser Verbesserung durch andere erlangt werden.
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Auf Antrag wird für eine Erfindung, nach Prüfung, ein Patent erteilt, falls diese neu und erfinderisch ist gegenüber dem Stand der Technik. Das Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren (für Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar). Das Patent schützt Vorrichtungen (zum Beispiel Maschinen), Stoffe (zum Beispiel pharmazeutische Wirkstoffe) oder auch Verfahren (zum Beispiel Produktionsverfahren). Der Patentschutz ist dabei nicht auf „technische“ Gegenstände beschränkt, so können unter anderem auch Lebensmittel oder Bekleidungsstücke durch ein Patent geschützt werden. Es gewährt unter anderem einen Unterlassungsanspruch auf Benutzung der patentierten Lehre in dem jeweiligen Land, in welchem das Patent Gültigkeit hat.
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Wir überprüfen mit Hilfe der Informationen über die Erfindung zunächst, ob der Gegenstand prinzipiell als Patent schutzfähig ist, und erstellen dann ein Grobkonzept für die Erfindungsbeschreibung beziehungsweise Anspruchsformulierung.
Daraufhin ist zu entscheiden, ob zunächst eine Recherche oder gleich eine Anmeldung veranlasst werden soll.
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