Ein Patent wird erteilt, wenn eine Patentanmeldung eingereicht ist und ein auf einen separaten (kostenpflichtigen) Prüfungsantrag hin eingeleitetes Prüfungsverfahren mit dem Erteilungsbeschluß endet. Im Prüfungsverfahren wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft, ob die Anmeldung den formellen Anforderungen genügt, die beanspruchte Erfindung auch neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht und die sonstigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind. Auch nach Erteilung des Patentes ist dieses angreifbar, zum Beispiel durch einen Einspruch (innerhalb einer Einspruchsfrist von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung) oder durch eine Nichtigkeitsklage.
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