PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Patent - Lizenzierung


Der Patentinhaber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie er seine geschützte Lehre verwerten kann.

Oftmals dient das Patent zum Schutze seiner eigenen Produktion oder Produkte, um diese vor möglichen Nachahmungen am Markt zu verteidigen. Daneben besteht eine weitere Verwertungsmöglichkeit darin, interessierten Dritten die Benutzung der patentierten Lehre im Rahmen einer Lizenzgewährung zu gestatten. 

 

Wir beraten und gestalten den Lizenzvertrag und nehmen auch an Verhandlungen, zu dessen Abschluß, teil.


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