PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Patent - Schutz im Ausland


Aufgrund einer ersten deutschen Patentanmeldung besteht innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von einem Jahr nach dem Anmeldetag der Patentanmeldung die Möglichkeit im Ausland Patentschutz zu erlangen.

Hierzu bestehen verschiedene internationale Verträge (zum Beispiel das Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) oder der Patent Cooperation Treaty (PCT)), über die Schutz international nachgesucht werden kann. Unsere Anwälte besitzen die notwendigen Zulassungen, um vor den jeweiligen Ämtern im Rahmen dieser Verträge tätig werden zu können.
 

Über ein Netz von internationalen Korrespondenzanwälten, mit welchen wir teilweise schon seit über 40 Jahren Geschäftsverbindungen unterhalten, kann auch eine nationale Anmeldung in einem ausgewählten Land veranlasst werden.

Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und Übersetzungen  und sorgen für deren rechtzeitige Weiterleitung und Einreichung. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die notwendigen Schritte in dem Erteilungsverfahren und bereiten die notwendigen Eingaben und Informationen vor.


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