PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Patent - Verletzung


Das erteilte Patent bietet einen Unterlassungsanspruch auf die Benutzung der in der Patentschrift geschützten Lehre. Dieser Unterlassungsanspruch kann entweder außergerichtlich (zum Beispiel durch eine Abmahnung) oder gerichtlich (zum Beispiel durch eine Patentverletzungsklage vor den ordentlichen Gerichten oder durch eine einstweilige Verfügung) durchgesetzt werden.

Wir überprüfen, ob eine Patentverletzung vorliegt und veranlassen dann die notwendigen Schritte, zum Beispiel die Ausarbeitung einer Abmahnung oder die Einreichung eines Antrages auf einstweilige Verfügung, wenn zum Beispiel eine Patentverletzung auf einer Messe erfolgt.


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