Arbeitnehmererfindungsrecht |
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Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt die rechtliche Position der Erfindung eines angestellten Erfinders. Das Gesetz gibt beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gewisse Rechte und Pflichten auf, wie bei einer Erfindung eines Angestellten zu verfahren ist.
Wir unterbreiten hierzu Vorschläge für die Organisation des firmeninternen Erfindungswesens, des Vorschlagswesens für technische Verbesserungen und für das Vergütungswesen für die in Anspruch genommene Diensterfindung.
Wir werden beratend tätig im Zusammenhang mit dem Abschluß einer Vereinbarung über die in Anspruch genommene Diensterfindung.
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