Werbeaussagen wie „biologisch“, oder „gesund“ sind nicht ohne weiteres einsetzbar. Für eine Vielzahl von Fällen hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, um den Verbraucher zu schützen.
Wir überprüfen Werbeaussagen zum Beispiel in Prospekten oder Internetauftritten auf ihre kennzeichnungsrechtliche Konformität.
Das Namensrecht, das Recht an der Firma sowie das Recht an einer Internetdomain sind dem Markenrecht sehr ähnlich. Die Benutzung einer Firmenbezeichnung oder einer Internetadresse kann die Markenrechte eines Dritten verletzen.
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Wir beraten und vertreten in Namenskollisionsfällen.
Wir recherchieren, ob ältere Namens- oder Domainrechte bestehen.
Wir überprüfen, ob eine Verletzung vorliegt und veranlassen dann die notwendigen Schritte, zum Beispiel die Ausarbeitung einer Abmahnung oder die Einreichung eines Antrages auf einstweilige Verfügung, wenn zum Beispiel eine Markenverletzung auf einer Messe erfolgt.
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