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Urheberrecht und Softwareschutz

Urheberrecht / Softwareschutz - Leistungsspektrum Eine Werbeidee, ein Seminarmanuskript oder eine Fotographie stellen auch kreative Leistungen dar, die als Teil des geistigen Eigentums schützbar sind.

Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst sind durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht erstreckt sich in unserer Rechtsordnung in weite Bereiche und grenzt teilweise nahtlos an andere Rechtsgebiete an. So existiert zum Beispiel für ästhetische Formschöpfungen, zum Beispiel das Design von Möbeln, mit dem Geschmacksmuster ein Spezialgesetz, dessen Schutzerlangungen durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erreicht wird. Des weiteren umfasst das Urheberrecht auch Regelungen zum Software-Schutz, die unter speziellen Voraussetzungen auch durch ein technisches Schutzrecht, wie ein Patent oder Gebrauchsmuster, geschützt werden können.
Wir überprüfen zunächst, ob der Gegenstand prinzipiell im Sinne des Urheberrecht schutzfähig ist, oder ob nicht andere Schutzrechte zu empfehlen sind.

Wir überprüfen, ob eine Verletzung der Urheberrechte vorliegt und veranlassen dann die notwendigen Schritte, zum Beispiel die Ausarbeitung einer Abmahnung oder einer Klage.

 
 
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