PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
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Vertragswesen im IP Bereich


Am Anfang einer Zusammenarbeit mit einem vielleicht noch unbekannten Partner steht dabei oftmals zuerst eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine Geheimhaltungserklärung, um sicherzustellen, dass die gegenseitig ausgetauschten, sensiblen Informationen von dem Partner nicht falsch behandelt werden. Wir unterstützen den Abschluss von Entwicklungsvereinbarungen oder Kooperationsvereinbarungen, die in der Regel dann abgeschlossen werden, wenn die Parteien nach einer ersten Sondierungsphase das Lasten- und Pflichtenheft für eine gemeinsame Zusammenarbeit abgestimmt haben. Oftmals endet eine Kooperation oder ein Entwicklungsvertrag mit der Fertigstellung des projektierten Gegenstandes oder der Lösung entsprechender Probleme. Es wird dann meistens gewünscht, für das Arbeitsergebnis einen Schutz, sei es als Patent, Geschmacksmuster oder Marke, einzureichen. Um dann die gemeinsame weitere Nutzung zu regeln, kann der Abschluss von entsprechenden Nutzungs- oder Lizenzverträgen empfehlenswert sein. Auch ist es möglich, dass mehrere Partner gemeinschaftlich ein Schutzrecht halten, wenngleich auch hier die Regeln dieser gemeinschaftlichen Verwaltung vertraglich fixiert sein sollten. Neben den vorgenannten Vertragstypen, die oftmals eine gemeinsame Entwicklung begleiten, bestehen aber auch die Konstellationen, bei welchen zum Beispiel ein Vertragspartner eine fertige Erfindung mit Patentanmeldung besitzt, die er einem anderen zur Benutzung anbietet. Diese Rechtsverhältnisse können zum Beispiel durch den Abschluss von Lizenzverträgen, Know-how-Transferverträgen, Merchandising-Verträgen oder Franchise- Verträgen sehr vielfältig gestaltet werden.
 
 
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