Am 1. Januar 2012 tritt die 10. Nizzaer Klassifikation für (Gemeinschafts-) Marken in Kraft. Alle ab diesem Tag eingehenden Markenanmeldungen müssen nach dieser neuen Klassifikation in die entsprechende Klasse eingruppiert werden. Bei Verwendung der alten (9.) Klassifikation kann die Eingruppierung beanstandet werden, was ggf. zu Verzögerungen bei der Markeneintragung führen kann.
Alle anhängigen und bereits eingetragenen (Gemeinschafts-) Marken-anmeldungen werden jedoch nicht umklassifiziert. |