PFISTER & PFISTER - Patent & Rechtsanwälte
Startseite  |  Leistungsspektrum  |  Geheimhaltung  |  Offene Stellen  |  Archiv  |  Kontakt  |  Wir über uns  |  Förderung

Das Deutsche Patent- und Markenamt führt die elekronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird ab 1. Juli 2011 die elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster einführen. Zukünftig werden Patent- und Gebrauchsmusterverfahren von der Anmeldung bis zur Patenterteilung beziehungsweise Gebrauchsmustereintragung und darüber hinaus vollständig elektronisch bearbeitet. Geplant ist ab 2012 eine elektronische Akteneinsicht im Internet, wie diese bereits seit längerer Zeit beim Europäischen Patentamt existiert, zur Verfügung zu stellen.
 
Amtsseitige Verzögerungen in der Bearbeitung
Während der Übergangszeit, das heißt zwischen Juni 2011 und September 2011, ergeben sich amtsseitig Verzögerungen bei der Bearbeitung. So kann die bisher gültige 8-Wochenfrist zur Verhinderung der Offenlegung bei Zurücknahme der Anmeldung nicht eingehalten werden. Die Zurücknahmeerklärung muss für den oben genannten beschränkten Zeitraum mindestens 12 Wochen vor dem jeweils mitgeteilten Offenlegungstermin im DPMA eingegangen sein.
 
Anträge auf Ausstellung von Prioritätsbelegen
Läuft die Prioritätsfrist im Zeitraum Juni 2011 bis Juli 2011 ab, sollten Anträge auf Ausstellung von Prioritätsbelegen bis Ende April 2011 beim DPMA eingegangen sein, um die rechtzeitige Ausgabe des Prioritätsbeleges sicher zu stellen.
 
Akteneinsicht
Ab Mitte April bis Anfang Juni 2011 können im Rahmen einer Akteneinsicht unter Umständen nicht alle dem DPMA vorliegenden Papieraktenbestandteile eingesehen werden. Bei fristkritischen Vorgängen, z. B. Ablauf von Einspruchsfristen oder dergleichen, sollte ein Antrag auf Akteneinsicht spätestens Anfang April gestellt werden, um den Akteninhalt vollständig zu erhalten.

Die Einführung der elektronischen Akte hat keine Auswirkungen auf die Prüfungs- und Recherchetätigkeit des deutschen Patent- und Markenamtes. Anträge auf Recherche beziehungsweise Prüfung, die mit der Anmeldung eingereicht werden, werden innerhalb des Prioritätsjahres bearbeitet und die entsprechenden Berichte erstellt, um dem Anmelder die Entscheidung über das weitere Verfahren mit der Anmeldung rechtzeitig vor Ablauf der Prioritätsfrist zu ermöglichen.

Wir hoffen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Einführung der elektronischen Akte erfolgreich bis Ende Juni 2011 abschließen kann und dass sich die zukünftig mögliche elektronische Akteneinsicht ebenso komfortabel durchführen lässt wie derzeit bereits mit dem elektronischen Akteneinsichtssystem des Europäischen Patentamtes.

siehe auch
Blatt für PMZ
Mitteilung 9/10 ... >>


 
 
© 2012 Pfister & Pfister | Kosteninformation | Kontaktaufnahme | Impressum | Sitemap | Druckansicht | Intern